An wen muss ich mich wenden?
Häufig fällt es schwer zu unterscheiden, ob Menschen, die einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle suche, sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter melden sollten. Hier gilt die Faustregel: während das Jobcenter Rhein-Berg diejenigen berät und unterstützt, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, ist die Agentur für Arbeit die Ansprechpartnerin für alle die Arbeitslosengeld I erhalten oder keine finanziellen Leistungen beziehen.
Wie wird mir geholfen?
Zu Ihrer Unterstützung und Beratung stehen Ihnen sowohl beim Jobcenter als auch bei der Agentur für Arbeit viele Leistungen zur Verfügung:
Agentur (AA) und Jobcenter (JC) bieten Beratung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung (auch in Teilzeit) für Erwachsene und Jugendliche (Berufsberatung). Außerdem kann Qualifizierung und Weiterbildung bis hin zur Umschulung beraterisch und finanziell unterstützt werden. Die Beratung und Vermittlung ist nach Zielgruppen ausgerichtet (Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Rehabilitanden, Arbeitslose, Wiedereinsteigende etc.) Darüber hinaus bestehen weitere individuelle Fördermöglichkeiten.
Veranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Jugendliche, Arbeits- und/oder Ausbildungsplatzsuchende finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank der Agentur für Arbeit. Weitere wichtige Infos zum Thema Familie und Beruf liefert auch das Merkblatt Familie und Beruf - Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit.