Bauförderung
Familien, die bauen wollen, können unter bestimmten Bedingungen öffentliche Fördergelder beantragen. Hierfür können sie sich bei der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Seit dem 18.09.2018 können Familien außerdem das sogenannte Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) beantragen.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Kind für Familien, die ihre erste eigene Immobilie bauen oder kaufen. Bei der Förderung wird nicht unterschieden, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung gebaut oder erworben wird.
Weitere Informationen über das Baukindergeld erhalten Sie hier.