Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn…
- Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahren und unverheiratet ist,
- Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten,
- Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt,
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln bestimmt. Wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab. Sie können derzeit monatlich höchstens 209 Euro pro Kind erhalten.
Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und Sie müssen keine KiTa-Gebühren zahlen.
Noch ein Tipp: Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kinderzuschlag, dass Sie hier herunterladen können.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Familienkasse vor Ort oder nutzen Sie den KiZ-Lotsen. Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit ihm können sich Eltern schnell und einfach von zu Hause über den Kinderzuschlag informieren und feststellen, ob für sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt. Auch bei Sonderfällen oder fehlenden Anspruchsvoraussetzungen bietet der KiZ-Lotse weiterführende Hilfen an oder weist auf ein notwendiges Beratungsangebot hin.
Die Familienkasse bietet außerdem die Möglichkeit, Fragen rund um den Kinderzuschlag von zuhause aus zu stellen. Kundinnen und Kunden sprechen direkt über ihre Webcam mit einer Beratungsfachkraft der Familienkasse. Sie erhalten direkt Antworten auf mögliche Fragen. Unklarheiten im Antrag können gezeigt und besprochen werden. Um die Videoberatung zu nutzen, muss ein Termin unter der Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) oder bei der zuständigen Familienkasse vor Ort vereinbart werden.