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Kinderrechte stärken

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wurde 1989 von der UN-Generalversammlung (die Abkürzung "UN" bedeutet United Nations, also die Vereinten Nationen) angenommen. Der UN-Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten (196) mit Ausnahme der USA.

Die UN-Kinderrechtskonvention fasst sich in zehn Grundrechten zusammen:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
3. Das Recht auf Gesundheit;
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Weitere Informationen zu den Kinderrechten finden Sie unter "Weitere Informationen".

Jugendparlamente

In einigen Städten und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es ein Kinder- und Jugendparlament.

Die Kinder und Jugendlichen dieser Orte haben Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die sich in diesen Parlamenten ehrenamtlich für die Interessen, Bedürfnisse und Rechte von allen Kindern und Jugendlichen einsetzen.

Die Kinder und Jugendlichen in den Parlamenten treffen sich regelmäßig und arbeiten in Arbeitsgruppen an verschienden Themen. Sie senden Vertreterinnen und Vertreter in politische Gremien Vorort und beraten und informieren zu allen Themen die Kinder betreffen. Außerdem bemühen sie sich auch auf anderen Wegen z.B. durch Aktionen in der Öffentlichkeit auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen und sie wo nötig zu verbessern.

Kürten

Kinder- und Jugendparlament

Leichlingen

Kinder- und Jugendparlament

Rösrath

Kinder- und Jugendparlament

Kinderstadt

In manchen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis findet jährlich eine "Kinderstadt" statt. Eine Kinderstadt ist ein Ferienprogramm, indem Kinder eine eigene Stadt gründen, die sie selbstverantwortlich verwalten.

Bei der Umsetzung einer Kinderstadt lernen Kinder spielerisch, wie ein demokratisches System und die dazugehörigen sozialen Prozesse funktionieren. Sie lernen wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, stärken ihre sozialen Kompetenzen und verstehen, wie sie sich in Ihrer Gesellschaft einbringen und beteiligen können.

Wermelskirchen 

Kinderstadt

Jubiläumsjahr 2019 - Aktionen zum 30. Geburtstag der Kinderrechte 

Die UN-Kinderrechte feiern am 20. November 2019 ihr 30jähriges Bestehen und überall auf der Welt wird dies ganzjährig mit spannenden Aktionen gefeiert.
Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis soll das Jahr 2019 zum Anlass genommen werden, über unterschiedliche Aktionen mit Kindern und Jugendlichen ihre Rechte darzustellen, in den Fokus zu rücken und sie zu stärken.

Viele Akteure aus den Jugendämtern, Wohlfahrtsverbänden und Fachdiensten planen Aktionen und Projekte, und nähern sich so mit unterschiedlichen Zugängen und Zielgruppen dem Thema. Unter dem gemeinsamen Logo „Dein Recht- unser Ziel“ werden diese Aktionen kreisweit beworben, in die Netzwerke eingebunden und / oder auch öffentlich publik gemacht. Eine vielfältige und spannende Kinderrechte-Landschaft soll so im Rheinisch-Bergischen Kreis sichtbar werden, welche auch über das Jahr 2019 hinaus besteht.

Weiterführende Informationen und eine Übersicht über die geplanten Veranstaltungen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt oder auf den Seiten der beteiligten Partner. Eine Übersicht der Jugendämter erhalten Sie unter www.rbk-direkt.de, Stichwort Jugendämter.